Allgemeine Geschäftsbedingungen der ISA GmbH
Allgemeine Vertragsbedingungen
Sämtliche Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf oder Zwischenvermittlung sowie Irrtum und Auslassungen bleiben vorbehalten. Angabe in Exposès sowie sonstige Informationen beruhen ausschließlich auf den uns von Dritten erteilten Auskünften. Eine Haftung hierfür wird nicht übernommen. Die Prüfung der Angaben auf deren Richtigkeit obliegt dem Angebotsempfänger.
1. Vertragsdauer/ Kündigung des Vertragsverhältnisses
Der Vertrag läuft, wenn nicht anders vereinbart, bis zur Erfüllung des Auftrages. Der Auftraggeber ist mit einer Frist von 4 Wochen, zum Ablauf des Vertragsverhältnisses zur Kündigung des Vertrages berechtigt, sollte keine andere Vereinbarung getroffen worden sein.
2. Vergütung
Vermietung und Verpachtung:
Gewerblich: 3,57 Monatsmieten kalt inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
Privat: 2,38 Monatsmieten kalt inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
Verkauf:
Bei einer Vertragssumme von bis 40.000 € - 2.975 € inkl. gesetzliche Mwst.
bis 150.000 € - 7 % inkl. gesetzliche Mwst.
bis 225.000 € - 6 % inkl. gesetzliche Mwst.
bis 325.000 € - 5 % inkl. gesetzliche Mwst.
ab 500.000 € - 4 % inkl. gesetzliche Mwst.
Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt einem angebotenen Kaufvertrag ein Mietvertrag geschlossen wird. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn statt einem Objekt Geschäftsanteile an der Gesellschaft erworben werden, in deren Eigentum das Objekt steht. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig als Nachweis- oder Vermittlungsmakler tätig zu werden.
Finanzierung oder Darlehen: 1,5 % der Finanzierungssumme
Unsere vorstehenden Provisionen sind sofort bei Vertragsabschluß zu zahlen.
Unser Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der abgeschlossene Vertrag von einem Vertragspartner rückgängig gemacht wird.
Wird eine zeitliche Vergütung vereinbart, werden 85,00 € inkl. gesetzl. Mwst. als Stundensatz berechnet. Bei Firmenkunden beträgt der Stundensatz 100,00 € inkl. gesetzl. Mwst,. Schreibgebühren für Anträge bei Behörden oder Schriftstücke an Institutionen werden mit 45,00 € sowie mit Bürostunden von je 30,00 € inkl. gesetzl. Mwst, berechnet.
3. Aufwandsentschädigung
Der Auftraggeber zahlt einen pauschalen Schadenersatz, welcher im Makler- Allein- Auftrag individuell festgelegt ist,
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wenn dem Makler Angaben unvollständig gemacht wurden und vorsätzlich verschwiegen wurden,
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wenn der Auftraggeber bei eigenen Interessenten den Auftragnehmer nicht einschaltet,
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wenn während der Auftragsdauer weitere Maklertätigkeiten durch Dritte zugelassen werden
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bei Nichteinhaltung der festgelegten Auftragsdauer bzw. vorfristiger Kündigung durch den Auftraggeber.
Alle Mitteilungen des Maklers sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne schriftliche Einwilligung nicht weitergegeben werden.
Bei Zuwiderhandlung haftet der Verursacher für die volle Provision. Die Maklerfirma ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner tätig zu werden und Gebühren zu verlangen. Spätere Anfechtungen des Vertrages wegen arglistiger Täuschung oder aus anderen Gründen berühren den Makleranspruch nicht.
Bei Widerspruch muss die Quelle des Nachweises erbracht werden. Andere Immobiliengeschäfte mit nachgewiesenen Vertragspartnern binnen 2 Jahren sind ebenfalls kostenpflichtig. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche bleibt vorbehalten.
4. Vorkenntnis
Sollte unser Angebot dem Auftraggeber bereits bekannt sein, so verpflichtet er sich, hiervon innerhalb von 8 Tagen nach Zugang des Angebotes Kenntnis zu geben und die Quelle, auf der die Vorkenntnis beruht zu belegen. Sofern wir wegen Verstoßes gegen diese Verpflichtung weiterer maklerübliche Tätigkeiten entfalten, aus denen kein Provisionsanspruch entsteht, verpflichtet sich der Auftraggeber, den hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
5. Schadenersatz/ Haftung
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, die nicht auf Vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten beruhen, sind ausgeschlossen.
6. Salvatorische Klausel
1. Sollte eine der Bedingungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Aufhebung, Änderung oder Ergänzung dieser Vertragsvereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Mündliche Vereinbarungen, auch die mündliche Vereinbarung über die Aufhebung der Schriftform, sind nichtig.
3. Vertragsänderungen und –ergänzungen bedürfen der Schriftform
4. Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Sangerhausen. Alle Provisionen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist werden Mahngebühren, sowie 2 % Zinsen pro Monat fällig.
Stand: Mai 2010
